Strategische Rechtsanwendung in der Praxis II:
Vertragskontrolle
Auch Verträge altern.
Und gelegentlich sollte man sich fragen:
- Entsprechen die gegenwärtigen Interessen der Vertragsparteien, die wirtschaftlichen oder technologischen Rahmenbedingungen noch denen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses?
- Haben sich Risiken verändert?
Ein Beispiel:
Haftungsbeschränkungs- und Haftungsausschlussklauseln. Gelten sie noch in der vorgegebenen Form? Oder sind sie in Teilen oder vollständig durch Gerichtsentscheidungen unwirksam geworden? Welche Risiken birgt die Rechtslage für Ihr Unternehmen?
Oder denken Sie an die geringfügigen und flexiblen Arbeitsverhältnisse, deren rechtliche Rahmenbedingungen einem ständigen Wechsel unterworfen sind. Im schlimmsten Fall mit ordnungs- oder strafrechtlichen Risiken.
Das Netzwerk
- Heinz-Günter Andersch-Sattler
Psychotherapeut, Dipl. Psychologe, Coach
Psychologische Beratung - Dr. Bernhard Knies
Rechtsanwalt
Gewerblicher Rechtsschutz, Urheber-, Medienrecht - Martin Trautmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht, Familienrecht, Erbrecht - Georg Lill
Rechtsanwalt, Dipl. Ingenieur
Immobilienrecht, Architekten-, Bau- und Mietrecht - Dr. Michael Bonefeld
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht